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Druckansicht

Nr.
164637
Artikel
Konvolut Flurförderzeuge
Kategorie
Fahrzeuge – Zubehör
Werkzeuge / Maschinen
Verkäufer
Gerichtsvollzieher Adrian Peschla
Aktenzeichen
DR II 643/22
Startpreis
299,00 €
Höchstgebot
720,00 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
07.12.2022 - 19:13
Endtermin
19.12.2022 - 23:59
Beschreibung

Die Gegenstände wurden im Wege einer Pfändungsmaßnahme sichergestellt und sollen nunmehr veräußert werden.

Marke / Typ: gaerner (jetzt KAISER + KRAFT)
Baujahr: 1985 / Serie HT 8.01

Das Konvolut umfasst dabei diverse Flurförderzeuge. Über die Funktionsfähigkeit und etwaige Mängel kann keine Aussage getroffen werden. Die Hydraulik des Motorblockschlittens funktionierte augenscheinlich zum Pfändungszeitpunkt. 

Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in der sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).

Auktionsende/Abholung:

  • Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine Email mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.

  • Die Übergabe der Sache erfolgt erst nach Zahlungseingang.

  • Der Gegenstand ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom  Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im  Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts.

Zustand
PDF-Datei  
Land
Deutschland
Bundesland
Baden-Württemberg
Postleitzahl
70378
Standortdetails
70378 Stuttgart
Baden-Württemberg
Versand- & Zahlungsdetails
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse oder Barzahlung
Rechtsform
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).
Öffentliche Fragen
Bilder
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge
Flurförderzeuge

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