Nr. | 178792 |
Artikel | Ford Mustang Shelby 350 GT |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Obergerichtsvollzieher Christian Huber |
Aktenzeichen | 9 DR 1254/23 |
Startpreis | 50.000,00 € |
Höchstgebot | 52.600,00 € |
Gewinner | T**e**e |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 02.01.2024 - 21:23 |
Endtermin | 18.01.2024 - 18:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Ford Mustang Shelby 350 GT Versteigert wird ein Pkw Ford Mustang Shelby GT 350 Benzin Schaltgetriebe EZ. 2016 letzte Zulassung in Deutschland, Papiere und Schlüssel liegen vor 392 KW/532 PS
Das Fahrzeug wurde kürzlich bewegt und ist fahrtüchtig. Es ist sei längerer Zeit bei der Bundespolizei untergestellt. Besichtigung ist grundsätzlich nach Terminsvereinbarung mit mir möglich
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Wertgutachten. Es kann keinerlei Gewährleistung für Zustand und Funktionalität übernommen. Dem Ersteigerer wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass der Eigentumserwerb nach Versteigerung ordnungsgemäß stattgefunden hat. Bitte lesen Sie sich die genannten Versteigerungsbedingungen vor Abgabe eines Gebots durch, für Spaßbieter habe ich kein Verständnis , diese werden konsequent in Haftung genommen ! Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen (§ 806 ZPO).
Nur Selbstabholung !
Auktionsende/Abholung: Nach Auktionsende erhält die/der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Zahlung und Abholung des ersteigerten Fahrzeuges. Die Fahrzeugübergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Abtransport durch Selbstfahren ist nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften ggf. nur nach Ummeldung oder durch Zuhilfenahme von Überführungskennzeichen möglich. Die/der Ersteher/in erhält spätestens bei Abholung des Fahrzeuges eine Bescheinigung, die sie/ihn als neue/n Eigentümer/in ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Vorschriften obliegt allein der/dem Erwerber/in.
Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache mit der Gerichtsvollzieherin durch die/den neue/n Eigentümer/in eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung durch die Gerichtsvollzieherin geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des Kraftfahrzeuges ist selbst Sorge zu tragen. Die/der Ersteher/in hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen.
Das Fahrzeug ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion von der/dem Erwerber/in bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist. Sollte die/der Ersteher/in die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, trägt die/der Bieter/in die hierdurch entstehenden Mehrkosten und ggf. die Differenz zum tatsächlichen Erlös. Ebenfalls wird die Sperrung ihres/seines Accounts angeordnet.
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Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Wertgutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Bayern |
Postleitzahl | 833022 |
Standortdetails | 833022 Rosenheim 
Bayern |
Versand- & Zahlungsdetails | Nur Selbstabholung in Rosenheim |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
Öffentliche Fragen | |
Bilder | |
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