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Nr.
180879
Artikel
E-Scooter Ninebot MAX Model G30 D mit Ladekabel
Kategorie
Sonstiges
Verkäufer
Obergerichtsvollzieher Christian Mehlin
Aktenzeichen
8 DR II 148/24
Startpreis
200,00 €
Höchstgebot
485,01 €
Gewinner
****
Auktion endet in
Auktion beendet
Starttermin
26.02.2024 - 16:15
Endtermin
25.03.2024 - 16:15
Beschreibung

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Freiburg -Zweigstelle Lörrach- soll nachfolgender Gegenstand verwertet werden: 

E-Scooter Ninebot MAX Model G30 D mit Ladekabel

Zustand: gebraucht und funktionsfähig *

Bereifung: CST Tubeless Reifen 60/70-6.5

*(es erfolgte eine persönliche Begutachtung vor Ort. Der Akku war trotz längerer Einlagerung noch voll aufgeladen. Der Display startet, Vorder- und Rücklicht funktioniert. Der E-Scooter ist fahrbereit). 

Der E-Scooter weist aufgrund des gebrauchten Zustandes entsprechende Abnutzungen auf. Bitte sehen Sie sich hierzu die Lichtbilder an. 

Es besteht keinerlei Gewährleistungsanspruch oder Rückgaberecht. Der Gegenstand wird nach Art, Güte und Beschaffenheit zum Zeitpunkt der Versteigerung veräußert.

Nach Gebotsende / Zuschlag ist der Gesamtbetrag umgehend nach Rechnungserhalt auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Nach Geldeigang wird ein Termin zwecks Abholung vereinbart werden. Ein Versand ist ausgeschlossen. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weitere Detailfragen meinerseits nicht beantwortet werden bzw. werden können. 

Zustand
Zustand: Gebraucht
PDF-Datei  
Land
Deutschland
Bundesland
Baden-Württemberg
Postleitzahl
79539
Standortdetails
79539 Lörrach
Baden-Württemberg
Versand- & Zahlungsdetails
Eine Abholung kann nach vorheriger Rücksprache mit dem beauftragten Gerichtsvollzieher zu den örtlichen Geschäftszeiten bei der Staatsanwaltschaft Lörrach erfolgen.
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform
Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Öffentliche Fragen
Bilder
Roller
Ständer
Vorderrad
Hinterrad
Roller
Roller
Display

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