Nr. | 185146 |
Artikel | Fiat 500 C 1.0 GSE Hybrid DolceVita Cabrio |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Gerichtsvollzieherin Christin Metz |
Aktenzeichen | DR II 511/24 |
Startpreis | 3.351,00 € |
Höchstgebot | 6.900,00 € |
Gewinner | a**2**8 |
Auktion endet in | Auktion beendet |
Starttermin | 14.06.2024 - 17:24 |
Endtermin | 05.07.2024 - 17:00 |
Beschreibung | Marke / Typ: Fiat 500 / 312 Alle wichtigen Daten entnehmen Sie bitte dem angehängten Gutachten. Restwertermittlung: 6.702,00 € Schäden sind am Auto vorhanden (siehe Gutachten). Es können keine Angaben dazu gemacht werden, ob das Fahrzeug fahrbereit ist. Mehrere Monate Standzeit (Standschäden möglich). In dem Fahrzeug befindet sich Müll. Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den Erwerber eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu organisieren und durchzuführen. Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei der Abholung mitzubringen. Das Fahrzeug ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einem Bevollmächtigten abzuholen. Sofern der Erwerber die Zahlungs- oder Abholfrist verstreichen lässt, wird die Sperrung seines Accounts veranlasst. Ggf. können zudem Unterstellkosten entstehen, die von dem Erwerber zu tragen sind. Für Güte, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen. Eine Rücknahme ist nicht möglich. Keine Garantie und keine Gewährleistung. Es wird auf § 817 Abs. 3 ZPO hingewiesen. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten |
Land | Deutschland |
Bundesland | Hessen |
Postleitzahl | 34117 |
Standortdetails | 34117 Kassel 
Hessen 
Den Ort der Abholung erfährt der Erwerber nach vollständiger Zahlung per Überweisung auf das Dienstkonto der Gerichtsvollzieherin. |
Versand- & Zahlungsdetails | |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
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