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Nr.
199660
Artikel
Kawasaki ZX 9R
Kategorie
Fahrzeuge
Verkäufer
Obergerichtsvollzieher Meint-Frieling Noosten
Aktenzeichen
DR II 422/25
Startpreis
1,00 €
Höchstgebot
55,00 €
Gewinner
Auktion läuft noch
Auktion endet in
20 Tage, 12 Stunden, 31 Minuten
Starttermin
17.07.2025 - 20:15
Endtermin
07.08.2025 - 19:15
Beschreibung

Marke / Typ: Kawasaki ZX 9R
Erstzulassung:
Leistung (kW/PS): nicht bekannt
Hubraum (cm³):
Kilometerstand:
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: nicht bekannt
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein

Die vollständige Beschreibung des Motorrads und auch Bilder können dem anliegenden Wertgutachten entnommen werden, dass in einer PDF Datei abgelichtet ist.

Das Motorrad steht schon mindestens 5 Jahre und ist nicht fahrtüchtig. Es sind weder Schlüssel noch Fahrzeugschein oder -brief vorhanden.

Darüber hinaus gehende Fragen können nicht beantwortet werden!

Das Motorrad kann im Vorfeld nicht besichtigt werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet.

Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen. 

Nur Selbstabholung möglich!

Das Fahrzeug ist in 28816 Stuhr eingelagert und muss nach Ersteigerung und Bezahlung unverzüglich und auf eigene Kosten abgeholt werden. Es ist eine geeignete Transportmöglichkeit mitzubringen. Beim Verladen kann keine Hilfe geleistet werden.

Der gewöhnliche Verkaufswert wird mit 180,00 Euro und das Mindestgebot mit 90,00 Euro angegeben.

 

Zustand
Zustand: Gebraucht
PDF-Datei Ja, 1 Dokument: Gutachten
Land
Deutschland
Bundesland
Niedersachsen
Postleitzahl
28857
Standortdetails
28816 Stuhr
Niedersachsen
Versand- & Zahlungsdetails
• Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich beim Straßenverkehrsunternehmen wird empfohlen.
• Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.

Das Fahrzeug ist spätestens 5 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist.
Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, veranlassen wir ggfs. die Sperrung seines Accounts.
Versendungsart
Selbstabholung
Bezahlung
Vorkasse oder Barzahlung
Rechtsform
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).
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