Nr. | 200858 |
Artikel | Motorboot "Siha" samt Bootsanhänger Harbeck |
Kategorie | Fahrzeuge |
Verkäufer | Staatsanwaltschaft Dresden |
Aktenzeichen | 2293/24 - 0164040 |
Startpreis | 5.000,00 € |
Höchstgebot | 5.000,00 € |
Gewinner | Auktion läuft noch |
Auktion endet in | 13 Tage, 10 Stunden, 6 Minuten |
Starttermin | 25.08.2025 - 15:19 |
Endtermin | 08.09.2025 - 15:19 |
Beschreibung | Marke / Typ: Quicksilver 470 cruiser Fahrzeuginformationen Boot Marke / Typ: Quicksilver 470 cruiser Schlüssel vorhanden: 2 Baujahr: 2006 Länge: 4,83 m Breite: 2,37 m Tiefgang: 0,30m Verdrängung: 0,524 t Motor: Outboard, 36,76 kw Bootsanhänger: Harbeck samt Zulassungsbescheinigung Der Zustand sowie das vorhandene Zubehör kann allenfalls den Bildern entnommen werden. Es kann keine Aussage zur Fahrbereitschaft oder eventuellen Mängeln gemacht werden. Eine Begutachtung durch einen Bootsexperten konnte ebenso wenig durchgeführt werden wie eine Erprobung der Technik. Es wird auf die Versteigerungsbedingungen der Justizauktion hingewiesen. Es sind 2 Schlüssel vorhanden. Standzeit: mindestens seit November 2024 – in einer Halle. Der Schuldner hat das Boot samt Anhänger im August 2024 für 10.000 EUR erworben. Darüber hinaus können keine weiteren Angaben gemacht werden. Der Erwerber ist für die Bereitstellung einer Abschleppmöglichkeit des Fahrzeugs bei Übernahme verantwortlich Hilfestellung beim Abtransport kann nicht geleistet werden. |
Zustand | Zustand: Gebraucht |
PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Fotos Boot |
Land | Deutschland |
Bundesland | Sachsen |
Postleitzahl | 01069 |
Standortdetails | 01458 Ottendorf-Okrilla 
Sachsen |
Versand- & Zahlungsdetails | Es ergeht der Hinweis, dass eine Abholung des Fahrzeuges grundsätzlich nur Donnerstag-Vormittag möglich ist. |
Versendungsart | Selbstabholung |
Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
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