| Nr. | 204473 |
| Artikel | Audi A8 |
| Kategorie | Fahrzeuge |
| Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Annette Repp |
| Aktenzeichen | DRII 957/25 |
| Startpreis | 13.000,00 € |
| Höchstgebot | 14.200,00 € |
| Gewinner | Auktion läuft noch |
| Auktion endet in | 14 Tage, 19 Stunden, 21 Minuten |
| Starttermin | 17.12.2025 - 13:47 |
| Endtermin | 01.01.2026 - 13:47 |
| Beschreibung | Marke / Typ: Audi A8 Im Weg der Notveräußerung wird versteigert: Audi A 8 Das Fahrzeug befindet sich seit mehreren Monaten in einer Halle. Über den Zustand des Fahrzeuges können nur die Angaben gemacht werden, die sich aus dem Gutachten ergeben. Es soll fahrbereit sein, dafür kann keine Gewähr übernommen werden. Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit wird keine Gewähr übernommen. (§806 ZPO) Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar. Besichtigung nicht möglich. Das Fahrzeug ist innerhalb 1 Woche nach Auktionsende abzuholen. Ein Termin ist mit dem Gerichtsvollzieher zu vereinbaren. Für den ordnungsgemäßen Abtransport hat der Ersteiger selbst Sorge zu tragen. Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei der Abholung mitzubringen. Bei der Abholung kann keine Unterstützung geleistet werden. Die Abholung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Das Auto ist abgemeldet. Die Übergabe erfolgt erst nach Zahlungseingang beim Gerichtsvollzieher.
Spaßanbieter werden zur Anzeige gebracht |
| Zustand | Zustand: Gebraucht |
| PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten |
| Land | Deutschland |
| Bundesland | Hessen |
| Postleitzahl | 35510 |
| Standortdetails | 35510 Butzbach 
Hessen |
| Versand- & Zahlungsdetails | Nur Abholung |
| Versendungsart | Selbstabholung |
| Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
| Rechtsform | Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches). |
| Öffentliche Fragen | |
| Bilder | |
|
|





