| Nr. | 205643 |
| Artikel | Motorrad BMW K 1600 GTL Exclusive |
| Kategorie | Fahrzeuge |
| Verkäufer | Obergerichtsvollzieherin Karin Mändl |
| Aktenzeichen | |
| Startpreis | 6.875,00 € |
| Gewinner | Auktion läuft noch |
| Auktion endet in | 9 Tage, 7 Stunden, 35 Minuten |
| Starttermin | 03.02.2026 - 18:06 |
| Endtermin | 13.02.2026 - 11:00 |
| Beschreibung | Marke / Typ: BMW K 1600 GTL Exclusive Der Zustand des Motorrades ist dem als PDF bereitsgestellten Gutachtens zu entnehmen. Der Gegenstand wird in dem Zustand versteigert, in dem er sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche Gewährleistung, Widerrufsrecht, Garantie, Rücknahme oder Austausch ausgeschlossen sind. Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da sich das Motorrad in einem abgesperrten, gesicherten Bereich befindet. Ein Zugang Dritter ist dort nicht gestattet. |
| Zustand | Zustand: Gebraucht |
| PDF-Datei | Ja, 1 Dokument: Gutachten geschwärzt /weitere Bilder |
| Land | Deutschland |
| Bundesland | Bayern |
| Postleitzahl | 92224 |
| Standortdetails | 93128 Regenstauf |
| Versand- & Zahlungsdetails | 1.	Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen. 
2.	Die Übergabe bzw. Terminsbestimmung der Abholung des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang. 
3.	Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich bei der zuständigen Behörde wird empfohlen. 
4.	Die Abholung ist erst nach vorheriger Terminsabsprache mit dem Gerichtsvollzieher durchzuführen. Entsprechende Transportmöglichkeiten / Transportsicherungen sind bei Abholung mitzubringen. 
5.	Das Fahrzeug ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber abzuholen. Sollte der Erwerber die Zahlungs- und Abholfrist ohne Kontaktaufnahme bzw. ohne triftigen Grund verstreichen lassen, kann die Sperrung des Accounts veranlasst werden. Nach Ablauf der Abholfrist fallen täglich weitere Standkosten an, die vom Erwerber vor Ort bei Abholung zu zahlen sind. 
6.	Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des Fahrzeugs ist vom Ersteigerer selbst Sorge zu tragen. 
7.	Dem Erwerber wird nach Zahlung und Abholung des Fahrzeuges eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Ferner wird auch bescheinigt, welche Originalpapiere dem Versteigerer nicht vorlagen. |
| Versendungsart | Selbstabholung |
| Bezahlung | Vorkasse durch Banküberweisung |
| Rechtsform | Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB). |
| Öffentliche Fragen | |
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