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Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle
Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle
Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle
Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle

Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle

Österreich Fahne
Auktion ID195476
Schätzwert:
120,00 €
Startgebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
120,00 €
Aktuelles Gebot:
120,00 €

Versand: Post
Endet in: 6 Tage, 0 Stunden, 57 Minuten

Höchstbietender
b**c**6
Anzahl Gebote
8
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474
Anzahl Beobachter
25

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 39 mm
Uhrwerk: Quartz - Referenznummer: 2680
Zustand: gut, Tragespuren, Uhr steht, Batterie leer, mit Originalbox!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Bruno Söhnle
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 39 mm
Uhrwerk: Quartz - Referenznummer: 2680
Zustand: gut, Tragespuren, Uhr steht, Batterie leer, mit Originalbox!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
6 Tage, 0 Stunden, 57 Minuten
Endet am:
06.05.2025 20:09:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Burgenland
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Matthias Muzik
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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