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14 Gläser Manuka Honig MGO 100
14 Gläser Manuka Honig MGO 100

14 Gläser Manuka Honig MGO 100

Österreich Fahne
Auktion ID178204
Schätzwert:
120,00 €
Startgebot:
60,00 €
Aktuelles Gebot:
300,00 €
Aktuelles Gebot:
300,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
L**s**y
Anzahl Gebote
14
Anzahl Klicks
3297
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

14 Gläser Manuka Honig MGO 100 + der Marke Wald & Wiese 
je 250 g - Original verschlossen
Mindestens haltbar bis: 15.07.2024

Artikelbeschreibung

14 Gläser Manuka Honig MGO 100 + der Marke Wald & Wiese 
je 250 g - Original verschlossen
Mindestens haltbar bis: 15.07.2024

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
24.01.2024 20:01:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 12,44 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 26,22
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Abend,
ist der Honig Tageslicht ausgesetzt oder wird es in einen Licht undurchlässigen Ort aufbewahrt ?

Vielen Dank für die Antwort vorab.

MfG

Antwort:
Zurzeit in einem Karton in einem Regal!


Ist eine Kostprobe möglich, um sich von der Qualität und dem Geschmack des Neuseelandhonigs zu überzeugen?

Antwort:
Nein, da die Gläser ALLE verschlossen sind!


Hallo .. meine Frage wie gut werden die Gläser verpackt für einen Versand nach Deutschland... Man kennt ja die deutsche Post... Werden die Gläser bruchsicher verpackt?
Vielen Dank schon mal im vorraus für die Antwort

Antwort:
Artikel wird so gut wie möglich verpackt!
Mann kann aber nach Erhalt der Rechnung zusätzlich Sperrgut ordern (Preisfrage)!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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