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Bild des Künstlers Wool Christopher "Unttiled (Brown)" 180x244 cm

Bild des Künstlers Wool Christopher

Österreich Fahne
Auktion ID211292
Schätzwert:
650.000,00 €
Startgebot:
325.000,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
325.000,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 8 Stunden, 49 Minuten

Höchstbietender
Keine Gebote
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Postzahl 1
Bild des Künstlers Wool Christopher "Untitled (Brown)" 180x244 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Nach dem Erwerb muss noch die Einfuhrumsatzsteuer (vom Meistbot) an den jeweiligen Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes entrichtet werden!
Die Zollsätze des jeweiligen Landes sind bitte selber zu eruieren!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Postzahl 1
Bild des Künstlers Wool Christopher "Untitled (Brown)" 180x244 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Nach dem Erwerb muss noch die Einfuhrumsatzsteuer (vom Meistbot) an den jeweiligen Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes entrichtet werden!
Die Zollsätze des jeweiligen Landes sind bitte selber zu eruieren!

Details

Auktion endet in
14 Tage, 8 Stunden, 49 Minuten
Endet am:
10.09.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
1110 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roland Wallner
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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Server: 2026