4 Halsketten
	  		Auktion ID183575
	  
			
				- Schätzwert:
 
		  - 20,00 €
 
				- Startgebot:
 
			  		- 10,00 €
 
				- Aktuelles Gebot:
 
			  		- 13,00 €
 
				
				
			
	  		
				- Aktuelles Gebot:
 
		  			- 13,00 €
 
	  		
	  		
				
					Versand: Post
					Endet in: Auktion beendet
				
				
					
					
					
					
					
				
			 
			
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
 
					- N**6**3
 
				- Anzahl Gebote
 
					- 3
 
				- Anzahl Klicks
 
					- 274
 
				- Anzahl Beobachter
 
					- 0
 
	  		
		 
	 
       
	
	Artikelbeschreibung
	
	
	
	
	4 Halsketten:
2 Stück 925 ‰ Sterlingsilber punziert, zusammen 9,2 g, Länge je 40 cm
2 Stück silberfarbige Halsketten, unedel, Länge je 45 cm
Metallwert: € 6,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			
			
			4 Halsketten:
2 Stück 925 ‰ Sterlingsilber punziert, zusammen 9,2 g, Länge je 40 cm
2 Stück silberfarbige Halsketten, unedel, Länge je 45 cm
Metallwert: € 6,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
 
					- Auktion beendet
 
				- Endet am:
 
					- 04.06.2024 20:11:00
 
				- Artikelstandort:
 
					- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien 
				- Bundesland:
 
					- Wien
 
				- Verkäufer:
 
					- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
 
				- Versandart:
 
					- Post
 
						  	  - Versandkosten:
 
			
 5,50 € 
		  - Versicherungskosten:
 
			- 0,00 €
 
		  - Versand nach:
 
			- EU
 
		  - Lieferdetails:
 
			- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich  
				- Bezahlung:
 
				- Vorkasse durch Banküberweisung
 
			
		 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung 

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO) 

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO) 

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO) 

Sofortkauf ausgeschlossen! 

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO) 

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.