VW Passat Variant GT V6 TDI 4motion Tiptr.
Auktion ID210308
- Schätzwert:
- 100,00 €
- Startgebot:
- 50,00 €
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- 0,00 €
- Startgebot:
- 50,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 7 Stunden, 58 Minuten
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
VW Passat Variant GT V6 TDI 4motion Tiptr.
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 01/2005
FIN: WVWZZZ3BZ5E099610
Gesamtlaufleistung in km: 267.045 Km abgelesen
Schlüssel vorhanden/ohne jegliche Papiere
inkl. einem Rekord Knaus Monsun - FIN: 1270204
Erstzulassung: 03/1977 - weiß
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) der Fahrzeuge samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
VW Passat Variant GT V6 TDI 4motion Tiptr.
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 01/2005
FIN: WVWZZZ3BZ5E099610
Gesamtlaufleistung in km: 267.045 Km abgelesen
Schlüssel vorhanden/ohne jegliche Papiere
inkl. einem Rekord Knaus Monsun - FIN: 1270204
Erstzulassung: 03/1977 - weiß
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) der Fahrzeuge samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- 14 Tage, 7 Stunden, 58 Minuten
- Endet am:
- 20.07.2026 20:01:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1110 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.