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Akku-Universalschneider der Marke Bosch u.a.
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Akku-Universalschneider der Marke Bosch u.a.

Österreich Fahne
Auktion ID200631
Schätzwert:
300,00 €
Startgebot:
150,00 €
Aktuelles Gebot:
150,00 €
Aktuelles Gebot:
150,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
M**u**M
Anzahl Gebote
1
Anzahl Klicks
857
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Akku-Universalschneider der Marke Bosch Xeo
Schlagbohrmaschine der Marke Bosch PSB 650 RE electronic 
Lithiu-Ionen-Akku-Bohrschrauber der Marke Bosch PSR 18 LI-21
Lithium-Ionen-Akku-Bohrschrauber mit integriertem Akku
der Marke Bosch PSR 1080 LI1
Akkuschrauber der Marke Bosch OXI
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Akku-Universalschneider der Marke Bosch Xeo
Schlagbohrmaschine der Marke Bosch PSB 650 RE electronic 
Lithiu-Ionen-Akku-Bohrschrauber der Marke Bosch PSR 18 LI-21
Lithium-Ionen-Akku-Bohrschrauber mit integriertem Akku
der Marke Bosch PSR 1080 LI1
Akkuschrauber der Marke Bosch OXI
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
22.09.2025 20:02:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 20,44 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 58,68
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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