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Audi A4 Avant - RECHTSLENKER

Audi A4 Avant - RECHTSLENKER

Österreich Fahne
Auktion ID203588
Schätzwert:
900,00 €
Startgebot:
450,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
450,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 8 Tage, 15 Stunden, 29 Minuten

Höchstbietender
Keine Gebote
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Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Fahrzeug wird als Ersatzteillager versteigert!
Audi A4 Avant 
Diesel - silber met.
Erstzulassung: Produktionsauslieferung 31.01.2011 EZ unbekannt
Fahrleistung in km: 351.418 km abgelesen
Fahrgestellnummer: WAUZZZ8K9BA103418
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Fahrzeug kann aufgrund (sämtlicher) fehlender Papiere NICHT abgemeldet werden (Anmeldung in England)!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Achtung:
Besichtigung am Donnerstag den 27. November 2025 Uhr von 10:00 bis 10:30 Uhr beim Verwahrer (Adresse wird bekanntgegeben) nach telefonischer Voranmeldung unter +43 676 8989 47181!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Fahrzeug wird als Ersatzteillager versteigert!
Audi A4 Avant 
Diesel - silber met.
Erstzulassung: Produktionsauslieferung 31.01.2011 EZ unbekannt
Fahrleistung in km: 351.418 km abgelesen
Fahrgestellnummer: WAUZZZ8K9BA103418
Schlüssel vorhanden - ohne jegliche Papiere
Fahrzeug kann aufgrund (sämtlicher) fehlender Papiere NICHT abgemeldet werden (Anmeldung in England)!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Achtung:
Besichtigung am Donnerstag den 27. November 2025 Uhr von 10:00 bis 10:30 Uhr beim Verwahrer (Adresse wird bekanntgegeben) nach telefonischer Voranmeldung unter +43 676 8989 47181!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Details

Auktion endet in
8 Tage, 15 Stunden, 29 Minuten
Endet am:
30.11.2025 21:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
5204 Straßwalchen
Bundesland:
Salzburg
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Christian Rosenlechner
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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