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Audi A6 Avant 3,0 TDI DPF Multitronic

Audi A6 Avant 3,0 TDI DPF Multitronic

Österreich Fahne
Auktion ID213426
Schätzwert:
4.700,00 €
Startgebot:
2.350,00 €
Aktuelles Gebot:
2.350,00 €
Aktuelles Gebot:
2.350,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 9 Stunden, 25 Minuten

Höchstbietender
k**n**o
Anzahl Gebote
1
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296
Anzahl Beobachter
5

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi A6 Avant 3,0 TDI DPF Multitronic
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 09/2012
Gesamtlaufleistung: 289.346 km abgelesen
FIN: WAUZZZ4G7DN037187
Schlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei! 

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Audi A6 Avant 3,0 TDI DPF Multitronic
Diesel - schwarz
Erstzulassung: 09/2012
Gesamtlaufleistung: 289.346 km abgelesen
FIN: WAUZZZ4G7DN037187
Schlüssel/Genehmigungsdokumente (KFZSV ./I) vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei! 

Details

Auktion endet in
13 Tage, 9 Stunden, 25 Minuten
Endet am:
21.10.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Tag,
In welchem Land war das Auto vorher zugelassen? Ist der letzte Zulassung Österreich?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Auf das Gutachten bzw. den Gutachter wird verwiesen!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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Server: 2026