Audi Q2/30 TDI Basis
Auktion ID189661
- Startgebot:
- 9.600,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 9.700,00 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: 1 Tag, 10 Stunden, 51 Minuten
- Höchstbietender
- t**e**s
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Audi Q2 / 30 TDI
FIN: WAUZZZGA8KA001696
Erstzulassung:
Leistung (kW/PS): 85 kw
Hubraum (cm³): 1,6Liter
Kilometerstand: 106.205
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatik
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
Versteigert wird ein PKW Audi Q2.
Bezüglich des Zustands verweise ich auf das beigefügte Gutachten.
Fahrzeugpapiere und Schlüsssel sind nicht vorhanden!!
Gem. § 111 GVGA weise ich darauf hin, dass die notwendigen Papiere und Schlüssel nicht vom Gerichtsvollzieher beschafft werden.
Dies ist in Eigenregie durch den Käufer zu veranlassen.
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Audi Q2 / 30 TDI
FIN: WAUZZZGA8KA001696
Erstzulassung:
Leistung (kW/PS): 85 kw
Hubraum (cm³): 1,6Liter
Kilometerstand: 106.205
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Automatik
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
Versteigert wird ein PKW Audi Q2.
Bezüglich des Zustands verweise ich auf das beigefügte Gutachten.
Fahrzeugpapiere und Schlüsssel sind nicht vorhanden!!
Gem. § 111 GVGA weise ich darauf hin, dass die notwendigen Papiere und Schlüssel nicht vom Gerichtsvollzieher beschafft werden.
Dies ist in Eigenregie durch den Käufer zu veranlassen.
Details
- Auktion endet in
- 1 Tag, 10 Stunden, 51 Minuten
- Endet am:
- 03.11.2024 17:00:00
- Artikelstandort:
- 41747 Viersen

Nordrhein-Westfalen
- Bundesland:
- Nordrhein-Westfalen
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieher Olaf Wengler
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:


- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Dies regelt die GVGA.
§ 113 Behandlung der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Veräußerung des Kraftfahrzeugs
(2) Besitzt der Gerichtsvollzieher die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht, so gibt er dem Erwerber eine mit seiner Unterschrift und dem Dienststempelabdruck versehene Bescheinigung dahin, dass der Erwerber das nach § GVGA § 111 Absatz GVGA § 111 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 näher bezeichnete Kraftfahrzeug in der Zwangsvollstreckung erworben hat und dass die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Pfändung nicht gefunden worden ist.
§ 114 Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle
Geht ein zugelassenes und nicht endgültig abgemeldetes Kraftfahrzeug im Wege der Zwangsvollstreckung auf einen neuen Eigentümer über, so zeigt der Gerichtsvollzieher den Namen und die Anschrift des Erwerbers unter Bezeichnung des Fahrzeugs nach § GVGA § 111 Absatz GVGA § 111 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 6 unverzüglich der für das Kraftfahrzeug zuständigen Zulassungsstelle an und fügt die etwaigen Empfangsbestätigungen nach § GVGA § 109 Absatz GVGA § 109 Absatz 2 und § GVGA § 113 Absatz GVGA § 113 Absatz 1 bei.
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Über den Verlauf oder die Zuständigkeit bei der Zulassungsstelle kann ich mangels Kenntnis keine Angaben machen.
Fahrzeugschlüssel werden wohl eher nicht bei der Zulassungsstelle ausgehändigt. Diese Frage kann aber abschließend nur von der Zulassungstelle beantwortet werden.
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, § 2 Nr. 1 c) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 10 Nr. 3 und 4 AGB).