Dokumente zur Auktion
- Gutachten (1 MB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Audi Q5 / 2.0 TFSI quattro tiptronic
FIN: WA1M2AFP6HA048351
Erstzulassung: Unbekannt
Leistung (kW/PS): 162 kW
Hubraum (cm³): 1984
Kilometerstand: Unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Tiptronic
Fahrbereit: Nein
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
Es handelt sich um eine Versteigerung im Wege der Notveräußerung.
Es wird vollumfänglich auf das im Anhang befindliche Gutachten verwiesen. Dieses nimmt ausreichend Bezug auf den Ausstattungsumfang, die Beschaffenheit und den Wert des Fahrzeugs. Für Güte und Beschaffenheit des Fahrzeugs wird keine Haftung bzw. Garantie übernommen.
Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Sachverständigengutachten zwar von einem vereidigten unabhängigen Sachverständigen erstellt worden ist, dafür aber keine Gewährleistung übernommen wird, da es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, bei der Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen sind. Im Übrigen wird hiermit nochmals auf die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von www.justiz-auktion.de hingewiesen.
Ferner wird auf folgendes hingewiesen:
Bei dem Fahrzeug handelt es sich vermutlich um ein aus den USA importiertes, verunfalltes Fahrzeug, das im europäischen Ausland, vermutlich Litauen, repariert und aufgearbeitet wurde. Das Fahrzeug ist hier in Deutschland vom TÜV Nord im Rahmen der Erlangung einer Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO begutachtet und danach vom Landkreis Holzminden zugelassen worden. Schlüssel und original Fahrzeugpapiere liegen nicht vor!!!
Für evtl. technische Rückfragen wenden Sie sich ausschließlich an Herrn Reineke von der Unterstellfirma (Fa. Autorecycling Lesum GmbH, Bohnenkamp 6, 38667 Bad Harzburg Tel.: 05322-5589380).
Für sonstige Rückfragen stehe ich unter folgender E-Mailadresse (gv.schuh@gmx.de) und Telefonnummer 05321-306858 (dienstags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 12.00 bis 13.00 Uhr) zur Verfügung.
Eine Besichtigung des Fahrzeugs, das (wie aus dem Gutachten ersichtlich) nicht fahrbereit und auch sonst nicht bewegt werden darf, ist nach vorheriger Absprache mit der o. a. Unterstellfirma möglich.