Makita Schlagschrauber mit Akku 18V
Auktion ID164616
- Startgebot:
- 70,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 75,70 €
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Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- H**e**6
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Artikelbeschreibung
Das Gerät ging an. Weitere Funktionen wurden nicht getestet.
Über das Kaufdatum ist nichts bekannt. Eine Rechnung ist nicht vorhanden. Wie alt die das Gerät ist, ist nicht bekannt. .
Weitere Angaben über den Zustand können nicht gemacht werden.
Der Auktion beinhaltet alles was im Koffer zu sehen ist.
Der Akku ist dabei.
Der Koffer ist selbst beschriftet und mit Aufklebern beklebt.
Es handelt sich um Pfändungsgut. Keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung.
Das Gerät muss in 56290 Buch abgeholt werden. Kein Versand!
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass ich mich vom 27.12.-01.01.2022 im Urlaub befinde. Eine Abholung ist in dieser Zeit nicht möglich!
Artikelbeschreibung
Das Gerät ging an. Weitere Funktionen wurden nicht getestet.
Über das Kaufdatum ist nichts bekannt. Eine Rechnung ist nicht vorhanden. Wie alt die das Gerät ist, ist nicht bekannt. .
Weitere Angaben über den Zustand können nicht gemacht werden.
Der Auktion beinhaltet alles was im Koffer zu sehen ist.
Der Akku ist dabei.
Der Koffer ist selbst beschriftet und mit Aufklebern beklebt.
Es handelt sich um Pfändungsgut. Keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung.
Das Gerät muss in 56290 Buch abgeholt werden. Kein Versand!
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass ich mich vom 27.12.-01.01.2022 im Urlaub befinde. Eine Abholung ist in dieser Zeit nicht möglich!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 14.12.2022 15:26:40
- Artikelstandort:
- 56290 Buch

Rheinland-Pfalz
- Bundesland:
- Rheinland-Pfalz
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieherin Helen Daniels
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Barzahlung bei Abholung
Rechtsform:
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).