iPad Magic Keyboard für iPad Pro 11-inch
	  		Auktion ID184665
	  
			
				
				- Startgebot:
 
			  		- 50,00 €
 
				- Aktuelles Gebot:
 
			  		- 131,00 €
 
				
				
			
	  		
				- Aktuelles Gebot:
 
		  			- 131,00 €
 
	  		
	  		
				
					Versand: Post / DHL
					Endet in: Auktion beendet
				
				
					
					
					
					
					
				
			 
			
			
			
			
			
			
				- Höchstbietender
 
					- a**a**z
 
				- Anzahl Gebote
 
					- 14
 
				- Anzahl Klicks
 
					- 1063
 
				- Anzahl Beobachter
 
					- 0
 
	  		
		 
	 
       
	
	Artikelbeschreibung
	
	
	Zustand: Neu
	
	
Angeboten wird ein iPad Magic Keyboard für iPad Pro 11-inch (1. und 2. Generation).
Es befindet sich in der Originalverpackung. 
Ein Funktionstest konnte nicht durchgeführt werden. 
 
Weitere Angaben können nicht gemacht werden. 
	
	
	
		
			
			Artikelbeschreibung
			
			
			Zustand: Neu
			
			
Angeboten wird ein iPad Magic Keyboard für iPad Pro 11-inch (1. und 2. Generation).
Es befindet sich in der Originalverpackung. 
Ein Funktionstest konnte nicht durchgeführt werden. 
 
Weitere Angaben können nicht gemacht werden. 
			
		 
		
			Details
			
				- Auktion endet in
 
					- Auktion beendet
 
				- Endet am:
 
					- 19.06.2024 14:58:08
 
				- Artikelstandort:
 
					- 63739 Aschaffenburg 

Bayern 
				- Bundesland:
 
					- Bayern
 
				- Verkäufer:
 
					- Hauptgerichtsvollzieherin Jana Herdmann
 
				- Versandart:
 
					- Post / DHL
 
						  	  - Versandkosten:
 
			
 8,49 € 
		  - Versicherungskosten:
 
			- 0,00 €
 
		  - Versand nach:
 
			- EU
 
		  - Lieferdetails:
 
			- Bei Versand in Länder der Europäischen Union ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Versand außerhalb Deutschlands verursacht höhere Portokosten (s. Webseite DHL).  
				- Bezahlung:
 
				- Vorkasse oder Barzahlung
 
			
		 
	
	
		
			
		
		
			
		
	
	
		
			Rechtsform:
			Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).