Bild des Künstlers Wool Christopher
Auktion ID211292
- Schätzwert:
- 650.000,00 €
- Startgebot:
- 325.000,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 325.000,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 9 Stunden, 49 Minuten
- Höchstbietender
- Keine Gebote
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- 2
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Postzahl 1
Bild des Künstlers Wool Christopher "Untitled (Brown)" 180x244 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Nach dem Erwerb muss noch die Einfuhrumsatzsteuer (vom Meistbot) an den jeweiligen Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes entrichtet werden!
Die Zollsätze des jeweiligen Landes sind bitte selber zu eruieren!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird aus dem Gutachten die Postzahl 1
Bild des Künstlers Wool Christopher "Untitled (Brown)" 180x244 cm
Leider keine Besichtigung möglich!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Achtung:
Nach dem Erwerb muss noch die Einfuhrumsatzsteuer (vom Meistbot) an den jeweiligen Zoll des jeweiligen Einfuhrlandes entrichtet werden!
Die Zollsätze des jeweiligen Landes sind bitte selber zu eruieren!
Details
- Auktion endet in
- 14 Tage, 9 Stunden, 49 Minuten
- Endet am:
- 10.09.2026 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1110 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Roland Wallner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.