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Beispielbild Brautkleid
Beispielbild Brautkleid
Beilspielbild Jäckchen
Beispielbild Brautschuhe
Beispielbild Brautschmuck
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Brautmoden aus einem Pfändungsverfahren

Deutschland Fahne
Auktion ID159309
Startgebot:
2.500,00 €
Aktuelles Gebot:
3.550,00 €
Aktuelles Gebot:
3.550,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
s**p**t
Anzahl Gebote
14
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Artikelbeschreibung

Versteigert werden folgende Artikel als Gesammtpaket aus einem Pfändungsverfahren

  • 44 Brautkleider in verschiedenen Größen. Von Größe 36 bis Größe 48.
  • 7 Paar Brautschuhe in verschiedenen Größen.
  • 3 Bolerojacken
  • 17 Schleier
  • 2 Krönchen
  • 1 Spange
  • 2 Halsketten

Es handelt sich um Ausstellungswahre, die zur Anprobe im Geschäft vorrätig war.

Leider könne nur 5 Beispielbilder eingestellt werden.

Achtung: Urlaubsbedingt können Anfragen erst ab dem 01.08.2022 beantwortet werden!!

Artikelbeschreibung

Versteigert werden folgende Artikel als Gesammtpaket aus einem Pfändungsverfahren

  • 44 Brautkleider in verschiedenen Größen. Von Größe 36 bis Größe 48.
  • 7 Paar Brautschuhe in verschiedenen Größen.
  • 3 Bolerojacken
  • 17 Schleier
  • 2 Krönchen
  • 1 Spange
  • 2 Halsketten

Es handelt sich um Ausstellungswahre, die zur Anprobe im Geschäft vorrätig war.

Leider könne nur 5 Beispielbilder eingestellt werden.

Achtung: Urlaubsbedingt können Anfragen erst ab dem 01.08.2022 beantwortet werden!!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
07.08.2022 11:00:00
Artikelstandort:
63834 Sulzbach am Main
Bayern
Bundesland:
Bayern
Verkäufer:
Obergerichtsvollzieher Matthias Elbert
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2c) aa) und bb) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung), kein Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Gerichtsvollzieher (Anbieter dieses Gegenstandes) und dessen Angehörige können auf diesen Artikel nicht bieten (§ 450 BGB).


0.027575016021729