Cartier Santos Large, Stahl mit Brillianten
Auktion ID171669
- Startgebot:
- 13.600,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 15.500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 15.500,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- b**a**b
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- 11
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Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird eine Orginal Herrenarmbanduhr der Marke Cartier Santos Large, Stahl.
An dieser Uhr wurden nachträglich 2260 Brillanten an Band und Gehäuse ausgefasst.
Die Brillanten haben ca. 11,20 ct. SI-P1/W. Die Fassqualität ist gut.
Der Wert der Steine beträgt ca. 13600 Euro.
Die Uhr ist voll funktionstüchtig, es handelt sich um ein Automatikuhrwerk.
Der Allgemeinzustand der Uhr ist gut. Das Saphirglas weist keinerlei Kratzer auf.
Die Fallschließe funktioniert einwandfrei.
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Versteigert wird eine Orginal Herrenarmbanduhr der Marke Cartier Santos Large, Stahl.
An dieser Uhr wurden nachträglich 2260 Brillanten an Band und Gehäuse ausgefasst.
Die Brillanten haben ca. 11,20 ct. SI-P1/W. Die Fassqualität ist gut.
Der Wert der Steine beträgt ca. 13600 Euro.
Die Uhr ist voll funktionstüchtig, es handelt sich um ein Automatikuhrwerk.
Der Allgemeinzustand der Uhr ist gut. Das Saphirglas weist keinerlei Kratzer auf.
Die Fallschließe funktioniert einwandfrei.
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 16.07.2023 17:47:05
- Artikelstandort:
- 23560 Lübeck

Schleswig-Holstein
- Bundesland:
- Schleswig-Holstein
- Verkäufer:
- Obergerichtsvollzieher Michael Töllner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
-
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Bei der Uhr sind keinerlei Pariere dabei.
Rechtsform:
Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).