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Citroen Jumper III H2 Kastenwagen

Citroen Jumper III H2 Kastenwagen

Österreich Fahne
Auktion ID181481
Schätzwert:
100,00 €
Startgebot:
50,00 €
Aktuelles Gebot:
3.550,00 €
Aktuelles Gebot:
3.550,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
I**9**8
Anzahl Gebote
33
Anzahl Klicks
3357
Anzahl Beobachter
11

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Citroen Jumper III H2 Kastenwagen
Diesel
Zulassung erstmalig: 08/2006
FahrgestellNr. VF7YAAMFB11020008
ohne Schlüssel - französisches Genehmigungsdokument vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Citroen Jumper III H2 Kastenwagen
Diesel
Zulassung erstmalig: 08/2006
FahrgestellNr. VF7YAAMFB11020008
ohne Schlüssel - französisches Genehmigungsdokument vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Zur Beachtung:
Aufgrund der Verordnung des BMLFUW über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (Altfahrzeugeverordnung), BGBl. II Nr. 407/2002 idF BGBl. II Nr. 13/2014, im Zusammenhang mit dem darauf im Jahr 2015 ergangenen Erlass des BMLFUW (beides abrufbar unter https://www.bmlfuw.gv.at/greentec/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/altf_vo.html) dürfen Altfahrzeuge nur mehr eingeschränkt veräußert und übergeben werden. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen festzulegen, um einerseits die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen und andererseits die Wiederverwendung und Verwertung von Altfahrzeugteilen und ihren Bauteilen zu intensivieren. Bestimmte Kraftfahrzeuge, die Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) sind, bedürfen für die Übernahme und Behandlung nach § 24a AWG einer Erlaubnis.
Gemäß § 15 Abs. 5 und Abs. 5a AWG ist der Abfallbesitzer dafür verantwortlich, dass Abfälle an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler übergeben werden und eine umweltgerechte Verwertung/Beseitigung der Abfälle explizit beauftragt wird.
Die Abgabe dieses Fahrzeugs ist nur an berechtigte Abfallsammler bzw. Behandler möglich.
Eine entsprechender Nachweis ist bei Übernahme des Fahrzeugs vorzulegen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
01.04.2024 20:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
2460 Bruck/Leitha
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Gibt es einen Schlüssel ???? mfg

Antwort:
Siehe Artikelbeschreibung!!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.026850938796997