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Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500
Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500
Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500
Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500

Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein

Österreich Fahne
Auktion ID203823
Schätzwert:
1.700,00 €
Startgebot:
850,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
850,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 6 Stunden, 48 Minuten

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Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 23 x 36 mm
Uhrwerk: Automatik
Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, ohne Box, ohne Papiere!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Alain Silberstein - Model: Bolidame 138/500
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 23 x 36 mm
Uhrwerk: Automatik
Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion, ohne Box, ohne Papiere!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
12 Tage, 6 Stunden, 48 Minuten
Endet am:
02.02.2026 21:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roland Hirmann
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 18,77
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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