Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Referenznummer: B32S8
Referenznummer: B32S8
Referenznummer: B32S8
Referenznummer: B32S8

Damenarmbanduhr der Marke Daniel Wellington

Österreich Fahne
Auktion ID204761
Schätzwert:
70,00 €
Startgebot:
35,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
35,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 8 Stunden, 22 Minuten

Höchstbietender
Keine Gebote
Anzahl Gebote
0
Anzahl Klicks
22
Anzahl Beobachter
1

Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Daniel Wellington
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 32mm
Uhrwerk: Quarz - Referenznummer: B32S8
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Daniel Wellington
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 32mm
Uhrwerk: Quarz - Referenznummer: B32S8
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Details

Auktion endet in
13 Tage, 8 Stunden, 22 Minuten
Endet am:
11.02.2026 20:22:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Thomas Grunsky
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 11,20
versandkostenfreie Selbstabholung ist immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.0089190006256104 - 740