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Damenarmbanduhr der Marke Tissot Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold, 3,5g Netto Gehäusedurchmesser: 16mm Uhrwerk: Handaufzug Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
Damenarmbanduhr der Marke Tissot Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold, 3,5g Netto Gehäusedurchmesser: 16mm Uhrwerk: Handaufzug Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion
Damenarmbanduhr der Marke Tissot Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold, 3,5g Netto Gehäusedurchmesser: 16mm Uhrwerk: Handaufzug Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion

Damenarmbanduhr der Marke Tissot

Österreich Fahne
Auktion ID204763
Schätzwert:
350,00 €
Startgebot:
260,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
260,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 8 Stunden, 23 Minuten

Höchstbietender
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Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Tissot
Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold, 3,5g Netto
Gehäusedurchmesser: 16mm - Uhrwerk: Handaufzug
Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Metallwert: € 260,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Artikelbeschreibung

Damenarmbanduhr der Marke Tissot
Gehäusematerial: 18 Karat Gelbgold, 3,5g Netto
Gehäusedurchmesser: 16mm - Uhrwerk: Handaufzug
Zustand: funktionstüchtig, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Metallwert: € 260,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 

Details

Auktion endet in
13 Tage, 8 Stunden, 23 Minuten
Endet am:
11.02.2026 20:24:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Thomas Grunsky
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 18,77
versandkostenfreie Selbstabholung ist immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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