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Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton

Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton

Österreich Fahne
Auktion ID194929
Schätzwert:
600,00 €
Startgebot:
300,00 €
Aktuelles Gebot:
361,00 €
Aktuelles Gebot:
361,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
A**1**2
Anzahl Gebote
6
Anzahl Klicks
628
Anzahl Beobachter
10

Artikelbeschreibung

Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Modell „Millionaire“ M96006WN
inkl. Etui/Schutzsäckchen/Karton
getragen/Tragespuren vorhanden
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Damensonnenbrille der Marke Louis Vuitton
Modell „Millionaire“ M96006WN
inkl. Etui/Schutzsäckchen/Karton
getragen/Tragespuren vorhanden
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
28.04.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Ulrike Gabler
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Sehr geehrte Frau Gabler
Gibt es zu dieser Sonnenbrille ein Echtheitszertifikat?
Es irritiert hier das die Schrift auf beiden Bügelinnenseiten zu dick ist und zusätzlich in weiß,nicht dünn und in Gold. Ebenso fehlt die einzigartige Seriennummer, diese befindet sich immer an der Stelle wo hier auf dieser Brille Millionaire steht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Mfg aus dem Frankenland.

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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