Diverses Werkzeug
Auktion ID169819
- Schätzwert:
- 80,00 €
- Startgebot:
- 40,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 100,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 100,00 €
Versand: Post
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- C**s**1
- Anzahl Gebote
- 9
- Anzahl Klicks
- 1055
- Anzahl Beobachter
- 0
Artikelbeschreibung
1 Bolzenschneider der Marke Stubai 780mm
1 Bolzenschneider der Marke Knipex 71 72 460
1 Bolzenschneider der Marke Knipex 71 31 250
1 Imbussatz der Marke Workzone
1 Seitenschneider der Marke Knipex 74 02 250
1 Greifzange der Fa. Aspiria nonfood GmbH
17 Stk. Arbeitshandschuhe der Marke ogrifox
1 Imbusschlüsselset 7tlg. der Marke Meister
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
1 Bolzenschneider der Marke Stubai 780mm
1 Bolzenschneider der Marke Knipex 71 72 460
1 Bolzenschneider der Marke Knipex 71 31 250
1 Imbussatz der Marke Workzone
1 Seitenschneider der Marke Knipex 74 02 250
1 Greifzange der Fa. Aspiria nonfood GmbH
17 Stk. Arbeitshandschuhe der Marke ogrifox
1 Imbusschlüsselset 7tlg. der Marke Meister
Artikel sind gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 19.06.2023 20:07:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
11,51 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 21,02

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.