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Ford B-Max

Ford B-Max

Österreich Fahne
Auktion ID169589
Schätzwert:
6.606,00 €
Startgebot:
3.303,00 €
Aktuelles Gebot:
7.800,00 €
Aktuelles Gebot:
7.800,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
G**e**A
Anzahl Gebote
42
Anzahl Klicks
2480
Anzahl Beobachter
0

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Ford B-Max
Benziner - blau
Erstmalige Zulassung: 08/2017
Kilometerstand: 44.019 km abgelesen
Fahrgest. Nr.: WF0KXXERJKHR88584
Schlüssel vorhanden - ohne jeglichen Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Ford B-Max
Benziner - blau
Erstmalige Zulassung: 08/2017
Kilometerstand: 44.019 km abgelesen
Fahrgest. Nr.: WF0KXXERJKHR88584
Schlüssel vorhanden - ohne jeglichen Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
11.06.2023 21:00:00
Artikelstandort:
Verwahrer
8200 Gleisdorf
Bundesland:
Steiermark
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Andreas Mayer
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Halo. Ist es ein Schalt oder Automatikgetriebe bzw wieviel kW ( PS) hat das Fahrzeug.
Liebe Grüße

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.


0.038964986801147