Ford Galaxy Trend 2,0 TDCi DPF
Auktion ID191110
- Schätzwert:
- 5.000,00 €
- Startgebot:
- 2.500,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 6.100,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 6.100,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- T**e**1
- Anzahl Gebote
- 39
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- 1413
- Anzahl Beobachter
- 0
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Ford Galaxy Trend 2,0 TDCi DPF
Diesel - Weiß
Erstzulassung 07/2010
Fahrgestellnr. WF0MXXGBWMAM41513
Kilometerstand: 153.533 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Ford Galaxy Trend 2,0 TDCi DPF
Diesel - Weiß
Erstzulassung 07/2010
Fahrgestellnr. WF0MXXGBWMAM41513
Kilometerstand: 153.533 km abgelesen
ohne Schlüssel/Papiere
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 19.12.2024 20:03:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1230 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Manfred Tauchner
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Schlüssel nachkaufen bzw. Papiere beim Gerneralimporteur betsellen!
Antwort:
Sollte bestellen heißen!
Antwort:
Siehe Artikelbeschreibung und Gutachten - ohne Schlüssel bzw. Papiere!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.