HOLZKERN UHR Automatic
Auktion ID158344
- Schätzwert:
- 320,00 €
- Startgebot:
- 160,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 170,00 €
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Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- S**t**r
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Artikelbeschreibung
HOLZKERN UHR Automatic – braun gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Gehäuse: Durchmesser 42mm, gefertigt aus Walnussholz und Edelstahl in gebürstetem Grau
Uhrwerk: Automatikuhrwerk der Firma Citizen
Armband: Größenverstellbares Armband aus Walnussholz und Edelstahl (passt auf jedes Herrenhandgelenk)
inklusive Aufbewahrungsbox, Polster, Werkzeug & Zubehör
Batterie muss erneuert werden!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
HOLZKERN UHR Automatic – braun gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Gehäuse: Durchmesser 42mm, gefertigt aus Walnussholz und Edelstahl in gebürstetem Grau
Uhrwerk: Automatikuhrwerk der Firma Citizen
Armband: Größenverstellbares Armband aus Walnussholz und Edelstahl (passt auf jedes Herrenhandgelenk)
inklusive Aufbewahrungsbox, Polster, Werkzeug & Zubehör
Batterie muss erneuert werden!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 11.07.2022 20:00:00
- Artikelstandort:
- Bezirksgericht Oberndorf

Salzburger Straße 76

5110 Oberndorf bei Salzburg
- Bundesland:
- Salzburg
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Stephan Schörghofer
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
- 4,30 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
- EU
- Lieferdetails:
- Bei Versand in Länder der Europäischen Union ist mit Zusatzkosten zu rechnen.
Versandkosten EU weit € 14,00

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.