Handy der Marke Apple iPhone 14 Pro Max Model: A2894
Auktion ID199152
- Schätzwert:
- 80,00 €
- Startgebot:
- 40,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 165,00 €
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Endet in: 12 Tage, 20 Stunden, 11 Minuten
- Höchstbietender
- D**u**H
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Artikelbeschreibung
Handy der Marke Apple iPhone 14 Pro Max - Model: A2894
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 357173347971669
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden/Schmutzspuren am Display vorhanden
Tablett der Marke Samsung - Model: T560
ohne jegliches Zubehör - starke Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den
Geräten konnte nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Handy der Marke Apple iPhone 14 Pro Max - Model: A2894
ohne jegliches Zubehör - IMEI: 357173347971669
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden/Schmutzspuren am Display vorhanden
Tablett der Marke Samsung - Model: T560
ohne jegliches Zubehör - starke Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den
Geräten konnte nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
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- Endet am:
- 13.08.2025 20:17:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Post
- Versandkosten:
5,65 €
- Versicherungskosten:
- 0,00 €
- Versand nach:
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- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 10,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Antwort:
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren (I-Cloud) auf den Geräten konnte nicht überprüft werden!
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.