Handy der Marke LG K42 u.a.
Auktion ID186555
- Schätzwert:
- 140,00 €
- Startgebot:
- 70,00 €
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Endet in: Auktion beendet
- Höchstbietender
- J**t**e
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Artikelbeschreibung
Handy der Marke LG K42
IMEI: 356587110316771 - ohne jegliches Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Sprünge im Glas der Kamera, und Kratzer am Display und Gebrauchsspuren auf der Rückseite!
Handy der Marke Samsung Galaxy M12 Model: SM-M127F
IMEI: 353153910275189 - ohne jegliches Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Sprünge, Kratzer am Display und Rückseite, Handy leicht verbogen!
Ladegerät der Marke WARP mit Ladekabel
Wireless Kopfhörer der Marke Jabra
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Handy der Marke LG K42
IMEI: 356587110316771 - ohne jegliches Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Sprünge im Glas der Kamera, und Kratzer am Display und Gebrauchsspuren auf der Rückseite!
Handy der Marke Samsung Galaxy M12 Model: SM-M127F
IMEI: 353153910275189 - ohne jegliches Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Sprünge, Kratzer am Display und Rückseite, Handy leicht verbogen!
Ladegerät der Marke WARP mit Ladekabel
Wireless Kopfhörer der Marke Jabra
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit sowie allenfalls vorhandene Gerätesperren konnten nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- Auktion beendet
- Endet am:
- 28.08.2024 20:19:00
- Artikelstandort:
- Justiz-Auktions-Zentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
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- Post
- Versandkosten:
7,06 €
- Versicherungskosten:
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- Lieferdetails:
- Versandkosten EU weit € 17,90

versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.