Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Hermes Porzellan Balcon du Guadalquivir bestehend aus: 1 Kaffeetassenset – Tasse mit Unterteller 8 tlg. 1 Milchkännchen 1 Teetasse 2 Servierteller 2 Espressotassen 8 Desserteller 1 Teller-Set mit 3 Tellern in verschiedenen Größen
Hermes Porzellan Balcon du Guadalquivir bestehend aus: 1 Kaffeetassenset – Tasse mit Unterteller 8 tlg. 1 Milchkännchen 1 Teetasse 2 Servierteller 2 Espressotassen 8 Desserteller 1 Teller-Set mit 3 Tellern in verschiedenen Größen

Hermes Porzellan Balcon du Guadalquivir

Österreich Fahne
Auktion ID205450
Schätzwert:
3.300,00 €
Startgebot:
1.650,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
1.650,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 13 Tage, 9 Stunden, 32 Minuten

Höchstbietender
Keine Gebote
Anzahl Gebote
0
Anzahl Klicks
184
Anzahl Beobachter
4

Artikelbeschreibung

Hermes Porzellan Balcon du Guadalquivir bestehend aus:
1 Kaffeetassenset – Tasse mit Unterteller 8 tlg.
1 Milchkännchen
1 Teetasse
2 Servierteller
2 Espressotassen
8 Desserteller
1 Teller-Set mit 3 Tellern in verschiedenen Größen

Artikelbeschreibung

Hermes Porzellan Balcon du Guadalquivir bestehend aus:
1 Kaffeetassenset – Tasse mit Unterteller 8 tlg.
1 Milchkännchen
1 Teetasse
2 Servierteller
2 Espressotassen
8 Desserteller
1 Teller-Set mit 3 Tellern in verschiedenen Größen

Details

Auktion endet in
13 Tage, 9 Stunden, 32 Minuten
Endet am:
09.03.2026 20:23:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roland Hirmann
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Selbstabholung 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.013052940368652 - 769