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Herrenarmbanduhr Rolex Milgauss
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Österreich Fahne
Auktion ID205180
Schätzwert:
8.500,00 €
Startgebot:
4.250,00 €
Aktuelles Gebot:
4.900,00 €
Aktuelles Gebot:
4.900,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 20 Stunden, 6 Minuten

Höchstbietender
B**e**h
Anzahl Gebote
9
Anzahl Klicks
1544
Anzahl Beobachter
33

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 24/19.1
Herrenarmbanduhr Rolex Milgauss
Ref. 116400 - Ser. 27N7L809
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Dokumente zur Auktion

Artikelbeschreibung

Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.

Versteigert wird aus dem Gutachten die Position 24/19.1
Herrenarmbanduhr Rolex Milgauss
Ref. 116400 - Ser. 27N7L809
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!

Details

Auktion endet in
13 Tage, 20 Stunden, 6 Minuten
Endet am:
17.02.2026 20:00:00
Artikelstandort:
Bezirksgericht Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 56
4910 Ried im Innkreis
Bundesland:
Oberösterreich
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Günter Rabengruber
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 6,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 17,77
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.018170833587646 - 452