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Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101

Herrenarmbanduhr der Marke Armani

Österreich Fahne
Auktion ID198747
Schätzwert:
150,00 €
Startgebot:
75,00 €
Aktuelles Gebot:
75,00 €
Aktuelles Gebot:
75,00 €

Versand: Post
Endet in: 12 Tage, 9 Stunden, 24 Minuten

Höchstbietender
c**m**t
Anzahl Gebote
1
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87
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1

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Gehäusematerial: Stahl vergoldet - Gehäusedurchmesser: 45 mm
Uhrwerk: Quartz
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, leichte Gebrauchsspuren, Originalbox!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Armani - Model: AR11101
Gehäusematerial: Stahl vergoldet - Gehäusedurchmesser: 45 mm
Uhrwerk: Quartz
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, leichte Gebrauchsspuren, Originalbox!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

 


 

Details

Auktion endet in
12 Tage, 9 Stunden, 24 Minuten
Endet am:
15.07.2025 20:14:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,06 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 17,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.0086710453033447 - 337