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Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio
Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio
Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio
Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio

Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini

Österreich Fahne
Auktion ID205435
Schätzwert:
180,00 €
Startgebot:
90,00 €
Aktuelles Gebot:
100,00 €
Aktuelles Gebot:
100,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 7 Stunden, 17 Minuten

Höchstbietender
a**p**i
Anzahl Gebote
3
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240
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10

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio
Gehäusematerial: Stahl geschwärzt - Bandmaterial: Kautschuk
Gehäusedurchmesser: 42 mm - Uhrwerk: Quartz Chrono
Zustand: neuwertig, Uhr steht, Batterie leer, ohne Gewähr auf Funktion,
mit nicht dazugehöriger Box!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Ferraghini - Modell: Centurio
Gehäusematerial: Stahl geschwärzt - Bandmaterial: Kautschuk
Gehäusedurchmesser: 42 mm - Uhrwerk: Quartz Chrono
Zustand: neuwertig, Uhr steht, Batterie leer, ohne Gewähr auf Funktion,
mit nicht dazugehöriger Box!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
13 Tage, 7 Stunden, 17 Minuten
Endet am:
09.03.2026 20:08:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Roland Hirmann
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,38 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 18,77
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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