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Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Herrenarmbanduhr der Marke Seiko

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko

Österreich Fahne
Auktion ID212323
Schätzwert:
180,00 €
Startgebot:
90,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
90,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

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Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 39mm
Uhrwerk: Quartz - Referenznummer: 7546-703A
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, getragen/Tragespuren vorhanden, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Diese Auktion wurde vorzeitig beendet! Grund: Die Veräußerung des Gegenstands ist aus rechtlichen Gründen unzulässig.

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Artikelbeschreibung

Herrenarmbanduhr der Marke Seiko
Gehäusematerial: Stahl - Gehäusedurchmesser: 39mm
Uhrwerk: Quartz - Referenznummer: 7546-703A
Zustand: Uhr steht, Batterie leer, getragen/Tragespuren vorhanden, ohne Gewähr auf Dauerfunktion!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
24.09.2026 08:59:46
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Serkan Vuran
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 11,20
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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Server: 2026