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Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP

Kamera der Marke Samsung WB100

Österreich Fahne
Auktion ID202628
Schätzwert:
20,00 €
Startgebot:
10,00 €
Aktuelles Gebot:
11,00 €
Aktuelles Gebot:
11,00 €

Versand: Post
Endet in: 13 Tage, 8 Stunden, 55 Minuten

Höchstbietender
j**n**l
Anzahl Gebote
2
Anzahl Klicks
58
Anzahl Beobachter
4

Artikelbeschreibung

Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kleberückstände von einem Etikett am Display - ohne jegliches Zubehör
Lupe der Marke Swoboda
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden 
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnte nicht überprüft werden!

 


 

Artikelbeschreibung

Kamera der Marke Samsung WB100 - Seriennummer: A3X7C9AC800GKXP
Kleberückstände von einem Etikett am Display - ohne jegliches Zubehör
Lupe der Marke Swoboda
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden 
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnte nicht überprüft werden!

 


 

Details

Auktion endet in
13 Tage, 8 Stunden, 55 Minuten
Endet am:
01.12.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Justiz-Auktions-Zentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 5,65 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU weit € 10,90
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf ausgeschlossen!
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.010143041610718 - 653