Dokumente zur Auktion
- Gutachten (230 KB)
- Fotos zum Gutachten (62 MB)
Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: Magirus Deutz
FIN: 929315
Erstzulassung: 06.11.1939
Leistung (kW/PS): 125 kw/ 170 PS
Hubraum (cm³): 9123
Kilometerstand: 128 km
Antriebsart/Kraftstoff: Diesel
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Ja (nur Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Sie bieten auf eine Feuerwehr der Marke Magirus Deutz FS145.
Zustand: Gebraucht
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Näheres entnehmen Sie bitte den Bildern aus dem beigefügtem Gutachten.
Eine vorherige Besichtigung ist leider nicht möglich.
Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Versteigerungsende auf mein Dienstkonto mit Angabe des Aktenzeichen DR II 1131/24 zu überweisen. Die entsprechenden Daten sind hier hinterlegt. Eine Aushändigung vor Eingang des Kaufpreises ist nicht möglich.
Wichtige Zusätze!
Auf den Fotos sind belichtungsbedingte Farbabweichungen zum Original möglich. Die Sache wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Spaßbieter/Vertipper werden auf § 3 Abs. 4 u. 5 der InternetversteigerungVO hingewiesen und von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös und eventuell weiter entstehende Kosten.
Angebote zum Sofortkauf werden nicht angenommen. Anfragen über eine ggf. alternative Verwertung des PKW´s bei ergebnisloser Online-Auktion werden grundsätzlich nicht beantwortet. Beleidigende Äußerungen in der Kommentarleiste werden strafrechtliche verfolgt. Versteigerungsbedingungen können im unterem Teil der Internetseite aufgerufen werden.
Die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs trägt der Ersteher!
Versteigerung nach Zwangsvollstreckungsrecht, Ziff. 2 c) der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen.
Keine Gewährleistung (§ 806 der Zivilprozessordnung),
kein Widerrufsrecht (§ 312d Absatz 4 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Keine Garantie.