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Monitor-Controller der Marke Big Knob N222 - Seriennr. 2034070AVES0353
Monitor-Controller der Marke Big Knob N222 - Seriennr. 2034070AVES0353
Monitor-Controller der Marke Big Knob N222 - Seriennr. 2034070AVES0353

Monitor-Controller der Marke Big Knob N222

Österreich Fahne
Auktion ID201216
Schätzwert:
70,00 €
Startgebot:
35,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €
Aktuelles Gebot:
47,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
D**b**r
Anzahl Gebote
3
Anzahl Klicks
606
Anzahl Beobachter
0

Artikelbeschreibung

Monitor-Controller der Marke Big Knob N222 - Seriennr. 2034070AVES0353
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Monitor-Controller der Marke Big Knob N222 - Seriennr. 2034070AVES0353
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
08.10.2025 20:00:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieherin Katrin Jammerbund
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 13,16 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 27,91
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung
Guten Abend, welche Versandkosten gelten für einen Versand nach Deutschland. Gelten hier auch 13,16 EUR?
Danke und freundliche Grüße

Antwort:
Versandkosten EU-weit somit da Deutschland ja bekanntlich bei der EU ist € 27,91!!

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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