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Mercedes Benz SL 63 AMG

Deutschland Fahne
Auktion ID198077
Startgebot:
15.000,00 €
Aktuelles Gebot:
19.200,00 €
Aktuelles Gebot:
19.200,00 €

Versand: Selbstabholung
Endet in: 19 Tage, 10 Stunden, 5 Minuten

Höchstbietender
W**e**H
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9
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1711
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66

Artikelbeschreibung

Zustand: Gebraucht

Das Fahrzeug wurde im Rahmen einer Beschlagnahmung der Staatsanwaltschaft Darmstadt sichergesellt. Für das Fahrzeug liegen keine Schlüssel vor. Dieser muss auf eigene Kosten über den Hersteller erworben werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlt ebenfalls. Bei Erwerb erhalten Sie eine Bescheinigung des Gerichtsvollziehers mit der Sie über die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2  als Erstzdokument erhalten können.

Artikelbeschreibung

Zustand: Gebraucht

Das Fahrzeug wurde im Rahmen einer Beschlagnahmung der Staatsanwaltschaft Darmstadt sichergesellt. Für das Fahrzeug liegen keine Schlüssel vor. Dieser muss auf eigene Kosten über den Hersteller erworben werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlt ebenfalls. Bei Erwerb erhalten Sie eine Bescheinigung des Gerichtsvollziehers mit der Sie über die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 2  als Erstzdokument erhalten können.

Details

Auktion endet in
19 Tage, 10 Stunden, 5 Minuten
Endet am:
22.06.2025 15:43:00
Artikelstandort:
65428 Rüsselsheim am Main
Hessen
Bundesland:
Hessen
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Tim Zettl
Versandart:
Selbstabholung
Abholdetails:
Fahrzeug muss mit Anhänger geholt werden. 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Warum wurde bei dem Fahrzeug kein Gutachten erstellt? Ist das Fahrzeug fahrbereit?

Sehr geehrter Herr Zettl, wann war die Beschlagnahme, hat das Auto einem Inländer gehört (Umsatzsteuer bezahlt), war das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschlagnahme fahrbereit.
Wurde es um es abzustellen gefahren
Mit freundlichen Grüßen
xxx

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Rechtsform:

Versteigerung nach öffentlichem Recht (insb. Notveräußerung), § 2 Nr. 1 a) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Keine Gewährleistung, kein Widerrufsrecht (§ 12 Nr. 5 a) AGB in Verbindung mit § 312 Abs. 2 Nr. 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches).



0.0097630023956299 - 109