Artikelbeschreibung
Zustand: Gebraucht
Marke / Typ: KTM 790 Duke L
Erstzulassung:
Leistung (kW/PS): 95 PS
Hubraum (cm³):
Kilometerstand: 7497
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Unbekannt
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Ja (1 Schlüssel)
Papiere vorhanden: Nein
Versteigert wird ein gebrauchtes Motorrad der Marke KTM 790 Duke L, in den Farben schwarz/orange (siehe Fotos).
Bei der Besichtigung lag ein Schlüssel vor.
Die Zündung konnte bei der Besichtigung angeschaltet werden. Das Motorrad hat ein Farbdisplay. Es ist nicht bekannt ob das Motorrad fahrbereit ist. Es wurde nicht gestartet.
Es liegt kein Wertgutachten vor.
Daher können keine weiteren Angaben außer den hier eingestellten Informationen zum Motorrad gemacht werden. Eine Besichtigung ist nicht möglich.
Bei Fragen zu einer Neuzulassung oder Inbetriebnahme müssen Sie sich an Ihre Zulassungsstelle wenden.
Der Erwerber ist für die Bereitstellung einer Abholmöglichkeit bei Übernahme verantwortlich. Angaben über mögliche Schäden können nicht gemacht werden. Die Abholung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird keine Haftung oder Garantie übernommen. Das Motorrad wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich befindet. Da es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, sind Haftungs- und Gewährleistungsansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Auf die allgemeinen Versteigerungsbedingungen von www.justiz-auktion.de wird verwiesen.
Dem Erwerber wird nach Zahlung und bei Abholung des Motorrades eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihn als neuen Eigentümer ausweist.
Bei Abholung muss ein gültiger Personalausweis und das bei Ersteigerung übersendete Schreiben vorgelegt werden.
Auktionsende/Abholung:
- Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die Auktionsabwicklung Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
- Die Übergabe des Motorrades erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Eine Inbetriebnahme ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbieter.
- Die Abholung ist nach vorheriger Terminsabsprache durch den neuen Eigentümer zu organisieren und durchzuführen.
- Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.
- Bei der Abholung/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des Motorrades ist selbst Sorge zu tragen. Der Höchstbieter hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbständig zu tragen.
Das Motorrad ist spätestens 7 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber abzuholen.
Nach Ablauf der Abholfrist trägt der Erwerber die weiteren Unterstellkosten des Motorrades!
Spaßbieter werden von allen weiteren Auktionen ausgeschlossen. Weiterhin haften diese für einen eventuellen Mindererlös.