Dokumente zur Auktion
- Unbekanntes PDF Dokument (8 MB)
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Marke / Typ: OPEL Vivaro
FIN: W0LF7BLB6BV644676
Erstzulassung: 03.08.2011
Leistung (kW/PS): 86 PS
Hubraum (cm³): 1998
Kilometerstand: Unbekannt
Antriebsart/Kraftstoff: Benzin
Getriebeart: Schaltgetriebe
Fahrbereit: Unbekannt
Schlüssel vorhanden: Nein
Papiere vorhanden: Nein
OPEL VIVARO Kastenwagen
Fahrzeug-Ident-Nr.: W0LF7BLB6BV644676
Es sind keine Fahrzeugschlüssel vorhanden. Das Fahrzeug ist verschlossen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist nicht vorhanden.
Das Fahrzeug steht unbewegt und verschlossen seit ca. 2020.
Über eventuelle Mängel etc. sind keine Angaben möglich.
Die HU war fällig im Februar 2019.
Das Fahrzeug steht in 01796 Pirna.
Unverbindliche Fahrzeugdaten:
Grundmodell TYP-CODE 05 90 0, 1998ccm, 86kw, Zentralverriegelung, Getriebe 6-Gang, Flügeltür h. verglast, Reifen 205/65 R16, Schiebetür R, Trennwand verglast, Ausstattung Kunstleder, A-SPIEG 2150mm breit, A-Spiegel Elektr. Hz, Anhängerkpl. Abnehmbar, Raucherausführung, ABS, Radvollblende,
Fensterheber vorn elektrisch, Parkpilot, Radstand 3498 mm, Radio CD 10, Felge 6 J X 16, zul. Gesamtgewicht 2920 kg, Schiebetür
Weitere Angaben zum Fahrzeug können nicht gemacht werden.
Das unverbindliche Ergebnis einer unter https://www.carvertical.com/de erfolgten Fahrzeughistorienberichtüberprüfung ist in der PDF beigefügt. Für die Richtigkeit der Angaben wird jedoch ausdrücklich keine Gewähr übernommen.
Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (§ 806 Zivilprozessordnung). Ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d Abs. 1 BGB besteht nicht.
Angebote zum Sofortkauf werden nicht angenommen.
Weitere Fotos und Angaben siehe PDF-Datei.
Das Fahrzeug wird in dem Zustand versteigert, in dem es sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befindet. Für Güte, Beschaffenheit, Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Bitte beachten Sie, dass Namen und Anschrift des Höchstbietenden in der Akte dokumentiert werden und von Berechtigten eingesehen werden können. (§§ 42 GVO, 96 Absatz 1 Nummer 5 GVGA)
Nach Auktionsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit allen für die
Auktionsabwicklung erforderlichen Informationen für die Abholung der ersteigerten Sache.
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt erst nach Zahlungseingang.
Eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges nach Übergabe ist ggf. nur nach Neuzulassung möglich.
Es sind keine Fahrzeugschlüssel vorhanden. Das Fahrzeug ist verschlossen.
Der Ersteher erhält bei Abholung des Fahrzeugs eine Bescheinigung, die ihn als neuen Eigentümer ausweist. Die Beachtung zulassungsrechtlicher Bestimmungen obliegt allein dem Höchstbietenden. Eine vorherige Nachfrage diesbezüglich bei der KFZ-Zulassungsstelle wird empfohlen.
Die Abholung ist nach vorheriger Terminabsprache durch den neuen Eigentümer eigenverantwortlich zu organisieren und durchzuführen. Entsprechende Transportmöglichkeiten sind bei Abholung mitzubringen.
Das Fahrzeug ist spätestens 10 Tage nach Ende der Auktion vom Erwerber bzw. einer entsprechend bevollmächtigten Person abzuholen, sofern im Einzelfall keine andere Regelung vereinbart ist.
Beim Abholen/Verladen kann keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und die Befestigung des KFZs ist selbst Sorge zu tragen. Der Ersteigerer hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr selbstständig zu tragen.