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Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016
Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016
Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016
Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016

Playstation 5 der Marke Sony Model CFI-2016

Österreich Fahne
Auktion ID197045
Schätzwert:
600,00 €
Startgebot:
300,00 €
Aktuelles Gebot:
350,00 €
Aktuelles Gebot:
350,00 €

Versand: Post
Endet in: 21 Stunden, 31 Minuten

Höchstbietender
S**e**i
Anzahl Gebote
4
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284
Anzahl Beobachter
8

Artikelbeschreibung

Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016
Seriennummer: F43501VLR10323566
inkl. Stromkabel/3 Controller der Marke Sony - ohne weiteres Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!

Artikelbeschreibung

Playstation 5 der Marke Sony - Model CFI-2016
Seriennummer: F43501VLR10323566
inkl. Stromkabel/3 Controller der Marke Sony - ohne weiteres Zubehör
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!

Details

Auktion endet in
21 Stunden, 31 Minuten
Endet am:
16.06.2025 20:02:00
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Ferdinand Dragon
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 9,49 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 23,67
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



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