Rechner Antec u.a.
Auktion ID211933
- Schätzwert:
- 400,00 €
- Startgebot:
- 200,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 200,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 200,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 10 Tage, 10 Stunden, 20 Minuten
- Höchstbietender
- a**i**0
- Anzahl Gebote
- 1
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- 37
- Anzahl Beobachter
- 1
Artikelbeschreibung
Rechner Antec (offen siehe Bild), SSD Kingston
A2000 Mainboard: AUSPRIME, SFX Radeon RX 580
Monitor Eizo Flex Scan 24,1 " - Steuerpult Elgato Steam Deck
USB-Audiointerface Focusrite Scarlett Audio-Interface - Grafiktablett Huion
Mikrofon-Set - Kopfhörer beyerdynamic DT 770 Pro-80
Mikrofon Shure SM57 - Tastatur logitech - Tastatur iclever
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!
Artikelbeschreibung
Rechner Antec (offen siehe Bild), SSD Kingston
A2000 Mainboard: AUSPRIME, SFX Radeon RX 580
Monitor Eizo Flex Scan 24,1 " - Steuerpult Elgato Steam Deck
USB-Audiointerface Focusrite Scarlett Audio-Interface - Grafiktablett Huion
Mikrofon-Set - Kopfhörer beyerdynamic DT 770 Pro-80
Mikrofon Shure SM57 - Tastatur logitech - Tastatur iclever
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit sowie allfällige Sperren auf dem Gerät konnten nicht überprüft werden!
Details
- Auktion endet in
- 10 Tage, 10 Stunden, 20 Minuten
- Endet am:
- 28.09.2026 20:01:00
- Artikelstandort:
- Justizauktionszentrum Wien

Dr. Adolf Schärf Platz 3

1220 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Serkan Vuran
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Abholung - kein Versand!
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.