Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit

Inhalt:

zurück
Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert mit Aquamarin Anhänger 6,6g 42 cm lang
Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert mit Aquamarin Anhänger 6,6g 42 cm lang
Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert mit Aquamarin Anhänger 6,6g 42 cm lang

Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert

Österreich Fahne
Auktion ID212337
Schätzwert:
600,00 €
Startgebot:
350,00 €
Aktuelles Gebot:
0,00 €
Startgebot:
350,00 €

Versand: Post
Endet in: Auktion beendet

Höchstbietender
Keine Gebote
Anzahl Gebote
0
Anzahl Klicks
31
Anzahl Beobachter
1

Artikelbeschreibung

Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert mit Aquamarin Anhänger
6,6g - 42 cm lang
Metallwert: € 350,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Diese Auktion wurde vorzeitig beendet! Grund: Die Veräußerung des Gegenstands ist aus rechtlichen Gründen unzulässig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Verkäufer!

Artikelbeschreibung

Schlangenkette 585‰ Gelbgold Amtspunziert mit Aquamarin Anhänger
6,6g - 42 cm lang
Metallwert: € 350,00
Schätzung und Artikelbeschreibung erfolgte durch einen Sachverständigen!

Details

Auktion endet in
Auktion beendet
Endet am:
24.09.2026 09:00:29
Artikelstandort:
Justizauktionszentrum Wien
Dr. Adolf Schärf Platz 3
1220 Wien
Bundesland:
Wien
Verkäufer:
Gerichtsvollzieher Serkan Vuran
Versandart:
Post
Versandkosten:
Österreich Fahne 7,61 €
Versicherungskosten:
0,00 €
Versand nach:
EU
Lieferdetails:
Versandkosten EU-weit € 19,39
versandkostenfreie Selbstabholung immer möglich
Achtung:
Ein versicherter Versand falls gewünscht muss selbst organisiert werden! 
Bezahlung:
Vorkasse durch Banküberweisung

Rechtsform:

Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung
Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)
Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)
Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)
Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt
Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)
Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.



0.013289928436279 - 790
Server: 2026