Skoda Superb Elegance 1,6 TDI Greenline
Auktion ID201250
- Schätzwert:
- 2.000,00 €
- Startgebot:
- 1.000,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.050,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 1.050,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 12 Tage, 5 Stunden, 21 Minuten
- Höchstbietender
- i**e**1
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- 2
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- 289
- Anzahl Beobachter
- 8
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Skoda Superb Elegance 1,6 TDI Greenline
Diesel - weiß
Erstzulassung: 04/2015
FIN: TMBAJ73T2E9048845
Gesamtlaufleistung in km abgelesen: 283.679 km
Kein Schlüssel vorhanden!
Es ist nur eine slowakische Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden
(KFZSV ./I)!
Die österreichischen Papiere fehlen!
Das COC fehlt!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Dokumente zur Auktion
Artikelbeschreibung
Bitte beachten Sie die Dokumente zur Auktion unterhalb des Hauptartikelbildes.
Skoda Superb Elegance 1,6 TDI Greenline
Diesel - weiß
Erstzulassung: 04/2015
FIN: TMBAJ73T2E9048845
Gesamtlaufleistung in km abgelesen: 283.679 km
Kein Schlüssel vorhanden!
Es ist nur eine slowakische Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden
(KFZSV ./I)!
Die österreichischen Papiere fehlen!
Das COC fehlt!
Leider keine Besichtigung möglich!
Eine genauere Beschreibung (Gutachten) des Fahrzeuges samt mehreren Fotos entnehmen Sie bitte aus der angehängten PDF-Datei!
Details
- Auktion endet in
- 12 Tage, 5 Stunden, 21 Minuten
- Endet am:
- 22.09.2025 20:00:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

1300 Wien
- Bundesland:
- Wien
- Verkäufer:
- Leiterin der Auktionshalle Lydia Goldenits
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf ausgeschlossen!

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.