Telefonanlage mit 10 Telefonapparaten Siemens Open
Auktion ID201669
- Schätzwert:
- 1.500,00 €
- Startgebot:
- 750,00 €
- Aktuelles Gebot:
- 0,00 €
- Startgebot:
- 750,00 €
Versand: Selbstabholung
Endet in: 14 Tage, 7 Stunden, 6 Minuten
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Artikelbeschreibung
Telefonanlage mit 10 Telefonapparaten Siemens Open Stage 40HFA
mit dazu passendem Server und Switch
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Achtung:
Besichtigung am Mittwoch den 08. Oktober 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr beim Verwahrer (Adresse wird bekanntgegeben) nach telefonischer Voranmeldung unter +43 676 8989 50121 möglich!
Artikelbeschreibung
Telefonanlage mit 10 Telefonapparaten Siemens Open Stage 40HFA
mit dazu passendem Server und Switch
gebraucht/Gebrauchsspuren vorhanden
Leider keine Besichtigung möglich!
Weitere Daten sind nicht bekannt!
Die Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden!
Achtung:
Besichtigung am Mittwoch den 08. Oktober 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr beim Verwahrer (Adresse wird bekanntgegeben) nach telefonischer Voranmeldung unter +43 676 8989 50121 möglich!
Details
- Auktion endet in
- 14 Tage, 7 Stunden, 6 Minuten
- Endet am:
- 13.10.2025 20:03:00
- Artikelstandort:
- Verwahrer

6850 Dornbirn
- Bundesland:
- Vorarlberg
- Verkäufer:
- Gerichtsvollzieher Klaus Koch
- Versandart:
- Selbstabholung
- Abholdetails:
- Selbstabholung

Abholtermin ist Mittwoch der 29.10.2025 um 11:00 Uhr beim Verwahrer!

Adresse wir mit der Rechnung bekanntgegeben!
- Bezahlung:
- Vorkasse durch Banküberweisung
Rechtsform:
Internet-Versteigerung nach der Exekutionsordnung

Keine Gewährleistung (§ 270 Abs. 4 EO)

Kein Rücktrittsrecht; FAGG nicht anwendbar (§ 270 Abs. 4 EO)

Versendung erfolgt auf Gefahr des Erstehers (§ 281a EO)

Sofortkauf, solange noch kein Gebot abgegeben wurde, zu einem Preis, der ein Viertel über dem Schätzwert liegt

Wiederversteigerung bei Säumnis mit der Abholung oder Bezahlung (§ 281b EO)

Bei Abbruch der Versteigerung (z.B. aus rechtlichen Gründen) sind bereits abgegebene Gebote gegenstandslos.